Hundeführerschein gemäß §4 Hundegesetz und §1 der Durchführungsverordnung zum Hundegesetz

Voraussetzungen

  • Gültiger Personlausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Der Hund muss mind. 12 Monate alt sein
  • Der Hund muss angemeldet sein
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Prüfungsgebühren

Erste Person mit Hund 45,- €
Zweite Person am gleichen Tag 5.- €
Jede weitere Person 4,- €
Gebühr für Anmeldung und Ausstellung des Führerscheins 6,- €

 

Behördengebühren

Antragstellung pro Hund und Person 9,- €
Familien (unabhängig von der Anzahl der Personen) 18,- €
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